Kosten

Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung nicht.

In meiner Praxis wende ich die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) an. Sofern Sie über eine private Krankenversicherung, eine private Kranken-Zusatzversicherung verfügen oder beihilfeberechtigt sind, können Sie die Kosten für Heilpraktikerleistungen, die in der GebüH augelistet sind, gemäß ihrem individuellen Versicherungstarif erstattet bekommen.

Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Tarifblatt ihres Versicherungsvertrages. Die Gebührenordnung für Heilpraktiker können Sie unter folgendem Link einsehen:
http://www.udh-bundesverband.de/content/heilpraktiker_als_beruf/fachinformationen/gebueh/index_ger.html

Heilpraktikerleistungen, die in der GebüH nicht aufgeführt sind, werden von oben genannten Versicherungen nicht übernommen. Die Kosten hierfür werden entsprechend der benötigten Dauer abgerechnet.

Hinweis zum Erstgespräch
Für Ihren ersten Termin sollten Sie etwas mehr Zeit einplanen (je nach Fall 1,0 bis 2,5 Stunden). Nach erfolgter Diagnosestellung werden wir gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen. Sie als Patient gestalten den Behandlungsrahmen mit. Ihre Wünsche und Ziele spielen dabei eine wichtige Rolle und finden bei den weiteren Behandlungsmaßnahmen Ihre Berücksichtigung.

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„Alle Menschen tragen ihren eigenen Arzt in sich.
Sie kommen zu uns, ohne diese Wahrheit zu kennen.
Wir sind dann am erfolgreichsten,
wenn wir dem Arzt , der in jedem Menschen steckt,
die Chance geben, in Funktion zu treten.“
Albert Schweitzer

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